Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sowie im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.asmkonline.de veröffentlichten Webauftritt der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK).
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durch die Webmen Internet GmbH am 17.12.2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die bereitgestellten Word- und PDF-Dokumente können von den beteiligten Ministerien bislang noch nicht vollständig barrierefrei geliefert werden. Eine Umstellung der Prozesse wird schnellstmöglich angestrebt.
- Die Gebärdensprachvideos werden noch erstellt und in den nächsten Wochen veröffentlicht.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 18.12.2024 erstellt.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne per E-Mail mit an webmaster@asmkonline.de.
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.